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   VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04   

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VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04 (https://dejure.org/2006,75069)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.2006 - 6 K 4496/04 (https://dejure.org/2006,75069)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 6 K 4496/04 (https://dejure.org/2006,75069)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Statthaftigkeit der Anschlusserinnerung im Verwaltungsprozess

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04
    Anzuwenden ist in Verbindung mit §§ 173 VwGO , 91 Abs. 1 S. 2 ZPO aber das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz - JVEG -, weil die angefallenen Kosten der Beigeladenen anlässlich des Verhandlungstermins am 18.10.2005 und damit unter der Geltung des JVEG entstanden sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.12.2004 - 9 KSt 6/04 -, NVwZ 2005, 466 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1989 - 5 S 2561/89

    Anschlußerinnerung der Beigeladenen gegen Kostenfestsetzungsbeschluß

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04
    Daher ist die Gesetzeslücke durch analoge Anwendung der genannten Vorschriften zu schließen, was zur Zulässigkeit der Anschlusserinnerung führt (ebenso: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 165 RdNr. 4; für Statthaftigkeit der Beschwerde sinngemäß auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1989 - 5 S 2561/89 -, Vensa; anderer Ansicht: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschl. v. 30.06.2003 - 2 L 2511/02 -, NVwZ-RR 2004, 160).
  • VG Neustadt, 30.06.2003 - 2 L 2511/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04
    Daher ist die Gesetzeslücke durch analoge Anwendung der genannten Vorschriften zu schließen, was zur Zulässigkeit der Anschlusserinnerung führt (ebenso: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 165 RdNr. 4; für Statthaftigkeit der Beschwerde sinngemäß auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1989 - 5 S 2561/89 -, Vensa; anderer Ansicht: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschl. v. 30.06.2003 - 2 L 2511/02 -, NVwZ-RR 2004, 160).
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