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VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Statthaftigkeit der Anschlusserinnerung im Verwaltungsprozess
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04
- VG Stuttgart, 26.10.2006 - 6 K 4496/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04
Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit; …
Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04
Anzuwenden ist in Verbindung mit §§ 173 VwGO , 91 Abs. 1 S. 2 ZPO aber das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz - JVEG -, weil die angefallenen Kosten der Beigeladenen anlässlich des Verhandlungstermins am 18.10.2005 und damit unter der Geltung des JVEG entstanden sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.12.2004 - 9 KSt 6/04 -, NVwZ 2005, 466 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 40). - VGH Baden-Württemberg, 24.10.1989 - 5 S 2561/89
Anschlußerinnerung der Beigeladenen gegen Kostenfestsetzungsbeschluß
Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04
Daher ist die Gesetzeslücke durch analoge Anwendung der genannten Vorschriften zu schließen, was zur Zulässigkeit der Anschlusserinnerung führt (…ebenso: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 165 RdNr. 4; für Statthaftigkeit der Beschwerde sinngemäß auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1989 - 5 S 2561/89 -, Vensa; anderer Ansicht: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschl. v. 30.06.2003 - 2 L 2511/02 -, NVwZ-RR 2004, 160). - VG Neustadt, 30.06.2003 - 2 L 2511/02
Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2006 - 6 K 4496/04
Daher ist die Gesetzeslücke durch analoge Anwendung der genannten Vorschriften zu schließen, was zur Zulässigkeit der Anschlusserinnerung führt (…ebenso: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 165 RdNr. 4; für Statthaftigkeit der Beschwerde sinngemäß auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1989 - 5 S 2561/89 -, Vensa; anderer Ansicht: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschl. v. 30.06.2003 - 2 L 2511/02 -, NVwZ-RR 2004, 160).